09.03.2017, 16:26
09.03.2017, 17:58
HermannKatsch hat geschrieben:Und in Österreich heißt es im §14 KFG (Kraftfahrgesetz) lapidar:
"das Abblendlicht muss, ohne andere Straßenbenützer zu blenden, oder mehr als unvermeidbar zu stören, die Fahrbahn vor dem Fahrzeug ausreichend beleuchten können."
Das ist doch eine klare und einfache Regelung!
https://www.jusline.at/index.php?cpid=b ... 92&paid=14
09.03.2017, 18:57
09.03.2017, 18:59
09.03.2017, 19:06
HermannKatsch hat geschrieben:Da hatte ihr die Regelung der 6V Trabbis im Ermessen.
Aber nur die 500-er Trabbis , danach gab es sogar bei uns 12 V .
So weit hinter dem Mond haben wir nun auch nicht gelebt
Die Regelung lt STVzo sagt nur über die mindest Lichtstärke in 25m Entfernung und 15cm Höhe, etwas aus.
50m auf der Fahrerseite sollten es aber schon sein.
Schau zb hier!
http://www.kfz-tech.de/Biblio/Beleuchtu ... dlicht.htm
10.03.2017, 09:04
10.03.2017, 11:43
10.03.2017, 12:08
HermannKatsch hat geschrieben:Jocki Die 12 V Trabbis hatten schon 2 Kerzen im Scheinwerfer
10.03.2017, 12:23
10.03.2017, 12:24
10.03.2017, 12:38
10.03.2017, 12:45
10.03.2017, 12:49
10.03.2017, 13:14
16.07.2017, 10:07
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