Hallo alle zusammen,
ich will jetzt 'mal versuchen, alle Klarheiten zu beseitigen
.
Wir haben es mit zwei Gruppen von Fahrzeugen zu tun:
1. Letztes Jahr bei KSR bestellte und ausgelieferte sowie Grauimporte.
2. Dieses Jahr bei KSR bestellte und ausgelieferte.
Zu 1.: Nach allem, was ich bisher gelesen und gehört habe, waren letztes Jahr noch die Händler für die LoF-Umrüstung und -Zulassung zuständig. D.h., sie mußten vor Ort umrüsten, eine TÜV-Prüfung und Abnahme organisieren und das LoF-Gutachten besorgen. Da waren dann gewisse Abweichungen in den Eintragungen (je nach örtlichem TÜV) quasi vorprogrammiert. Das gleiche galt und gilt immernoch für die Grauimporte.
Zu 2.: Seit diesem Jahr kümmert sich KSR um die Umrüstung sowie LoF-Gutachten vom TÜV und die Maschinen werden fertig ausgeliefert. Das LoF-Lager von KSR für Deutschland ist in Göttingen/Niedersachsen. Dort ist der TÜV-Nord und der Regierungspräsident der Region Hannover zuständig.
Ich habe meine X8 lustigerweise mit zwei Gutachten bekommen. Eines für VKP incl. COC Bescheinigung und eines für LoF. Für VKP war sehr zur Verwunderung meiner Zulassungsstelle auch schon die passende Zulassungsbescheinigung Teil II dabei.
Und da (VKP) steht dann im Gutachten folgendes:
Feld G: 403
Feld 13: 100
Feld O.1: -
Feld O.2: 150
Beim LoF-Gutachten (und in der Zulasung) steht bei mir folgendes:
Feld G: 493
Feld 13: 100
Feld O.1: 923
Feld O.2: 200
Gruß,
Andreas
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