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 Betreff des Beitrags: Gewährleistung
BeitragVerfasst: 21.09.2012, 17:28 
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Forumsfürst
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Wohnmobil Ducato 290
Libero 4x4
Hallo
Weiß jemand ob man anspruch auf ein erzstz Fahrzeug oder Nutzungsausfall hat wenn ein quad für zwei drei Wochen in die Werkstatt muß
Quad ist jetzt drei Wochen alt

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Everest 500 one 4x4


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 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung
BeitragVerfasst: 21.09.2012, 18:42 
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Gewährleistung war zwar schon öfters hier im Forum ein Thema (siehe Suchfunktion) aber in dem Zusammenhang noch nicht :nix: Aber Interessante Frage.

MfG Stefan

_________________
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___________EZ: Mai 2009__________


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 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung
BeitragVerfasst: 21.09.2012, 19:01 
Hallo,
ich möcht auch mal wieder mein Unwesen treiben hier im Forum...
Ich hab mal im Netz geschaut was da so steht und siehe da.................

Während der Gewährleistungsfrist ist der Händler oder eine andere Vertragswerkstatt zur kostenlosen
und unverzüglichen Beseitigung von Fehlern verpflichtet. Das gilt auch für Schäden, die durch den
Fehler an anderen Fahrzeugteilen entstanden sind. Der Händler kann dabei entweder eine Reparatur
durchführen oder fehler- bzw. schadhafte Teile ersetzen. Grundsätzlich hat der Käufer hierbei
Anspruch auf Verwendung von Originalersatzteilen und Neuteilen.
Bleibt das Fahrzeug wegen eines gewährleistungspflichtigen Fehlers liegen, muß sich der Käufer an
den nächsten Vertragshändler wenden. Welcher Betrieb dies ist, kann der Käufer entweder über den
Zentralen Notruf feststellen, den viele Hersteller/Importeure inzwischen eingerichtet haben oder
aufgrund der Anschriften der autorisierten Betriebe, die jedem verkauften Kraftfahrzeug beiliegen. Nur
in Notfällen kann der Käufer auch eine andere Werkstatt beauftragen und Erstattung der dadurch
anfallenden Kosten verlangen.
Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten, wie Abschleppkosten
zur nächstgelegenen Vertragswerkstatt, Reparaturbedingte Materialien, Schmierstoffe etc., sowie die
Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparaturen.
Der Nachbesserungsanspruch besteht nur bei Herstellungsfehlern, nicht bei natürlichem Verschleiß.
Über eine für ihn kostenfreie Fehlerbeseitigung hinaus hat der Käufer im Rahmen der Gewährleistung
keine weiteren Ansprüche, insbesondere nicht auf Ersatz von Mietwagenkosten, Nutzungsausfall,
Verdienstausfall.
Solche Ansprüche könnten sich lediglich dann ergeben, wenn die
Reparaturen/Nachbesserungen mangelhaft durchgeführt wurden, oder das Fahrzeug dabei grob
fahrlässig beschädigt wurde.

hier nochmal das ganze Seite


ich hoffe ich konnte dir ein wenig damit helfen

Gruß aus der Altmark von
Andreas


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