Hallo alle X8er, nachdem ich das Forum nach Reifen u. Felgen für die X8 abgesucht, sowie diverse Händler kontaktiert habe, und leider für mich nicht zu einem befriedigendem Ergebnis gekommen bin, hier noch mal mein Problem.
Da ich überwiegend Straße fahre, wollte ich die originalen Alufelgen im Winterbetrieb schonen, mir Stahlfelgen für die groben Abuzz montieren. (Nach meiner Suche mußte ich feststellen dass die Stahlfelgen Lieferumfang: 4x Stahlfelgen 14x7 3,5+3,5 4/110 Preis 299,90 € zu Alufelgen: 2x ITP SS212 6x14 4x110 4+2 u. 2x ITP SS212 8x14 4x110 5+3 kaum einen Preisunterschied aufweisen 306,60€ ) Für den Sommer wollte ich dann die originalen Alufelgen mit SUN-F A-043 bestücken.
Soweit so gut, um Sicherheit zu haben bin ich zur Zweigstelle TÜV Darmstadt/Grünberg Hessen gefahren, um mir Klarheit über meine Möglichkeiten zu verschaffen.
Erste Auskunft nach Durchsicht meiner Zulassung war: Wie LOF-Zulassung die gibt es seit kurzem in Hessen nicht mehr !!!!!!!!
Ich also mein Anliegen in sachen Reifen vorgetragen: Ergebnis, da in dem TÜV-Nord Zulassungsschreiben explizit Reifen und Felgen angegeben sind, gibt es für sie keine Möglichkeit dies abzuändern.
Also was nun, oder hat jemand aus einem anderen Bundesland anderslautende Informationen oder sogar Unterlagen, ich wäre dankbar dafür.
Hallo -TH-, was heist gibts doch seit Jahren nicht mehr, meine X8 wurde 11.2013 zugelassen, da steht unter 15.1 und 15.2 Reifenbindung nur CST ABUZZ. Und nu ???
Die Richtlinie 92/23/EG wurde am 12.08.1997 in das nationale Recht umgesetzt (BGBl. I S. 2051). Gemäß § 36 Abs. 1a StVZO in Verbindung mit der Richtlinie 92/23/EG sind Fabrikatsbindungen unzulässig. Derart vorgenommene Fabrikats- und/oder Typbindungen von Bereifungen in Fahrzeuggenehmigungen, Teilegenehmigungen und Teilegutachten sind für mehrspurige Fahrzeuge unzulässig und lediglich als EMPFEHLUNG anzusehen.
Hallo -TH-, danke für die Nachricht, aber jetzt bleibt ja immer noch die Unklarheit bei den Felgen, welche sind benutzbar ????
Ich werde mich trotzdem noch einmal mit dem TÜV-Nord Ingenieur der die Zulassung ausgestellt hat in Verbindung setzen, ich hoffe dann mehr Klarheit zu erreichen.
Wenn ich mich so im Forum in sachen Reifen/Felgen für X8 umsehe, haben doch viele andere Felgen u. Reifen montiert, nur ob das alles rechtlich sicher ist.?????
zu meiner Anfrage, welche Reifen für die X8 montierbar sind.
Antwort: TÜV-Nord
Guten Tag Herr , im Gutachten vom 12.11.2013 für den Typ CF800-2 wurde die Reifenbezeichnung vorn AT26x9-14 48J mit hinten AT26x11-14 54J an den Reifentyp CU-01 bzw. CU02 Abuzz von CST gebunden, weil der Geschwindigkeitsindex „J“ nach den Regeln der StVZO nicht ausreicht um die Höchstgeschwindigkeit von 100km/h sicher zu überstehen. Für Reifen mit der Reifenbezeichnung vorn AT26x9-14 43K mit hinten AT26x11-14 53K gibt es keine Reifenbindung.“K“ ist sicher bis 110km/h, was die nach StVZO notwendige Toleranz einschließt.
Rückfrage von mir,
leider hatte ich diese Mail übersehen, das heißt also, wenn alle Reifendaten übereinstimmen, (die von mir vorgesehenen haben alle das E-Zeichen, sowie 140 KM Geschwindigkeitsindex) dürfen montiert werden.
Antwort: TÜV-Nord
JA (Geschwindigkeitsindex gleich oder höherwertiger als „K“ =110 sowie der Lastindex auch gleich oder höherwertiger als gefordert) Sollte ein hessischer Polizist oder Prüfingenieur jemals über die (schwierige) Formulierung stolpern, legen Sie Ihm vorsichtshalber meine Mail vor. Gute Fahrt
Hab ich die "schwierige Formulierung" jetzt richtig verstanden, wenn du einen Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex "J" fahren möchtest musst du den CU02 Abuzz von CST fahren bzw. kaufen, obwohl der laut den Regeln der StVZO nicht ausreicht um die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h sicher zu überstehen.
Das bei zugelassener Reifengröße und höherem Geschwindigkeitsindex und Lastindex keine Probleme bestehen war ja eigentlich klar.
Edit: Diese eingetragene Reifenbindung hat bestimmt den Grund, dass das Fahrzeug mit den aufgezogenen Reifen nach dem Import überhaupt in den Handel kommen darf. Laut StVZO wären die montierten Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex "J" ja eigentlich nicht zulässig.
Hallo Papamazi, mir ist beim kopieren was verloren gegangen, hier der ganze Wortlaut:
Guten Tag , im Gutachten vom 12.11.2013 für den Typ CF800-2 wurde die Reifenbezeichnung vorn AT26x9-14 48J mit hinten AT26x11-14 54J an den Reifentyp CU-01 bzw. CU02 Abuzz von CST gebunden, weil der Geschwindigkeitsindex „J“ nach den Regeln der StVZO nicht ausreicht um die Höchstgeschwindigkeit von 100km/h sicher zu überstehen.
Mir liegt jedoch über diese Reifenkombination vom Generalimporteur (Maxxis/CST) eine entsprechende Freigabe vor.
Für Reifen mit der Reifenbezeichnung vorn AT26x9-14 43K mit hinten AT26x11-14 53K gibt es keine Reifenbindung.“K“ ist sicher bis 110km/h, was die nach StVZO notwendige Toleranz einschließt.
Na dann ist die Sache mit den Reifen ja nun endgültig geklärt und konnte auch nicht anders sein. Bei den Felgen bleibt es beim bisher schon geschriebenen. Alternative Felgen, die legal gefahren werden dürfen wird es wohl nicht geben. Die müssten mit einem Gutachten kommen, in dem Zulässigkeit auch für die X8 erwähnt ist. Laut meiner Werkstatt kann so ein Gutachten mehrere zehntausend Euro kosten. Bei den im Vergleich zu Autos geringen ATV-Zulassungszahlen tut sich das so schnell kein Felgenimporteur/Hersteller an. Ich habe einen zweiten Rädersatz ohne Zulassung nur fürs Gelände. Auf der Straße kann ich legal nur mit den Originalfelgen fahren.
So, jetzt habe ich in den sauren Apfel gebissen, die ABUZZ auf Stahlfelgen 14" montieren lassen,um die originalen Alufelgen nicht dem Salz auszusetzen.
Nicht ausgewuchtet, da auf den Alufelgen keine Unwucht spürbar war, ab 70-75 Km/h leichtes schütteln im Lenker.
Für den Sommer kommen voraussichtlich Duro frontier auf die Alufelgen, wir werden sehen.
Was mir weniger gefällt, ist dass es keine Nabenkappen gibt.