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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen
BeitragVerfasst: 23.06.2016, 14:39 
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Servus Knatterton.
Der bzw. mein TÜV sagt was in den Papieren steht ist bindend.
Dein Zitat....das gute an der ganze Sache ist das das EU Gesetz greift und du den Lastenwert durch 2 teilen kannst...
Ja aber wo steht das EU Gesetz.... Ich finde da nichts. Wenn dann muß ich im Vorfeld die TÜVler davon überzeugen...
:| .

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Viele Grüße aus Niederbayern, dem schönsten Land im Bayernland. :winke:
Berne


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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen
BeitragVerfasst: 23.06.2016, 15:34 
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Letzter Versuch: Maximale Achslast vorne/hinten (so wie eingetragen) geteilt durch 2 ergibt für die Reifen vorne Lastindex 53 J und hinten 64 J. Du kannst ja vorher zur Prüfstelle gehen und Dir genau das bestätigen lassen.

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Bild Hinterm Horizont geht's weiter, und da fahren wir auch noch hin! :smoke


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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen
BeitragVerfasst: 23.06.2016, 20:16 
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... ich glaube ihr redet aneinander vorbei. ...

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Kein Weg ist zu kurz zum fahren !


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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen
BeitragVerfasst: 24.06.2016, 19:42 
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Moin Berne66, hier http://www.auto-motor-oel.de/ratgeber/l ... ndex/1216/ steht das unter Lastenindex niedriger als erlaubt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Reifen
BeitragVerfasst: 25.06.2016, 07:39 
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Hier habe ich noch was vom ADAC raus gesucht. Da steht es nochmal genau mit dem EU - Gesetz.

https://www.adac.de/infotestrat/reifen/ ... hnung-pkw/

unter Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen?



Abweichend von dem Grundsatz, dass die Bezeichnungen in den Fahrzeugpapieren oder dem CoC mit denen am Reifen übereinstimmen müssen, gelten folgende Ausnahmen:

Lastindex LI:

s. Punkt "Lastinedex" . Der Lastindex des montierten Reifens darf größer sein als die entsprechende Ein­tragung in den Fahrzeugpapieren. Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R 13 76 T, Reifenaufschrift: 165/65 R 13 77 T.
Neuerung seit Ende 2004 ¹)

In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit Ende 20041) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den Load-Index 87 (entspricht 545 kg siehe auch Tabelle Seite 4) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl bei dem Load-Index. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die Verwendung von verstärkten Reifen (reinforced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre.

Bitte unbedingt beachten: Bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (also V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim Load-Index des Reifen vorzunehmen sind. Siehe hierzu auch Punkt "Lastindex".

Um Zweifel auszuschließen sollte das Fachpersonal des Reifenhandels zu der richtigen Wahl des Reifens befragt werden. Dazu alle Unterlagen und Fahrzeugpapiere bereithalten.

¹) Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG

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