Ich habe beim Kauf, Ende August 2017, vom Händler die Auskunft bekommen, dass er sie bei KSR ohne Bügel bestellt, da sonst keine Zulassung möglich ist.
Hallo, da ich es jetzt bei der ganzen Diskussion immer noch nicht definitiv bestätigt sehe, ob man mit Rammschutz auf Strassen unterwegs sein kann oder nicht, habe ich gerade eine email an die KSR-Group geschickt. Die werden es wohl am ehesten und verbindlich wissen. Bin gespannt auf die Antwort, die ich dann hier posten werde...
Hallo, ich habe eine Anfrage zur CFmoto 450 worx. In den Anzeigen in den Printmedien steht immer die Bemerkung, das das Fahrzeug wegen des Schutzbügels nicht in D im Rahmen der STVO zugelassen ist. Auf Ihrer Internetseite finde ich diesen Hinweis nicht. Mein Händler weiß es auch nicht genau. Er meint, ich kann es als LOF oder L7e zulassen, aber nur außerhalb des öffentlichen Verkehrs bewegen (z.b. auf meinen Feldern). Ein anderer Händler wollte das Fahrzeug nur ohne Rammschutz bestellen. Ich möchte gerne wissen, ob es legal ist, das Fahrzeug im deutschen Strassenverkehr zu bewegen, wenn der Rammschutzbügel dran ist.
Für Infos dazu wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen
Ich denke, es wird wohl bei einem Zubehörteil ohne Eintragung, nur an der StVo liegen und nicht an Zulassunsvorschriften. Dem Händler/Importeur kann es egal sein, ob du dich an die StVo hältst. Ein PKW-Fahrradträger kann auch eine ABE haben, aber wenn ich die Beleuchtung verdecke, mache ich mich strafbar.
so....anbau ist simpel und selbsterklärend....es gab keine anleitung.... 1,5 std bauzeit... leider konnte ich nicht mit dem chef sprechen...zwecks stvo...
hier von der ersten ausfahrt...wo sie noch sauber wahr....
detailfotos hab ich leider nicht gemacht....hab immer zwischen türangel geschraubt....weinachtsstreß werde aber welche machen wenn ich bei meinem vater den rammschutz anbauen werde...
mein vater hat gestern sein 450er auch abholen dürfen....
bin ja gespannt; jedoch kann ich mir kaum vorstellen dass das in der StVo zugelassen ist. da isses ja schon sehr geregelt wenn man nur nen frontbügel haben möchte. und hier dann gitter und rohre vor den scheinwerfern. nachts möchte ich ja so auch nicht unbedingt unterwegs sein. (täusche ich mich? sitzt die front des bügles nicht zu hoch?)
täuscht.... bin grad im dorf ne runde im dunkeln gefahren....rammschutz stört nicht...scheinwerfer leuchten alles aus
rest ist mir bucki... polizei kommt nur zu uns...wenn unsere rumänischen freunde mal wieder autos klaufen .....
hab erst letztens zur streife gesagt (nachbars audi )...wenn ich ein erwische...ich rufe euch erst...wenn ich mit dem fertig bin... antwort streife.... joar...da haben wir weniger arbeit...wir sind einfach nur unterbesetzt...wissen garnicht was wir als erstes machen sollen... ok isn anderes thema
lumo77 hat geschrieben:Hallo, da ich es jetzt bei der ganzen Diskussion immer noch nicht definitiv bestätigt sehe, ob man mit Rammschutz auf Strassen unterwegs sein kann oder nicht, habe ich gerade eine email an die KSR-Group geschickt. Die werden es wohl am ehesten und verbindlich wissen. Bin gespannt auf die Antwort, die ich dann hier posten werde...
So und heute kam die doch interessante Antwort von KSR:
Guten Tag,
um ein Fahrzeug mit LOF Zulassung im Straßenverkehr mit Rammschutzbügel bewegen zu dürfen, müssen Sie folgende Punkte beachten:
1. Der Rammschutz muss sich mit einfachen Mitteln abmontieren lassen (mit Bordwerkzeug) 2. Das Gewicht vom Rammschutz zählt in diesem Fall als Zuladung, hierbei müssen die Grenzen der Achslasten beachtet werden 3. Der Rammschutz darf auf keinen Fall den Beleuchtungskegel einschränken, Abhilfe schaffen "Ersatzleuchten" welche das Verdeckte wieder ausleuchten
Werden dies Punkte nicht erfüllt, darf das Fahrzeug (mit Rammschutz) nicht im öffentlichen Verkehr bewegt werden.