ich mach das mit bloßen händen....ich ziehe die schrauben mit der hand an.... eigentlich brauch ichs nur anguckn....und es baut sich von alleine an....wie bei chuck norris....
Wie TheBossHoss schon sagt, ist das laut STVO in Deutschland nicht zulässig. Das liegt daran das die Scheinwerfer jetzt hinter Gittern "versteckt" sind.
Scheinwerfergitter oder-abdeckung sind in Deutschland grundsätzlich unzulässig, und zwar egal an welchem Fahrzeug. Dafür gibt es einen simplen Grund: Es ist in der StVO gesetzlich so geregelt.
Allerdings gibt es in Deutschland ja fast für alles eine Ausnahmegenehmigung und so ist es mit Scheinwerfergitter oder-abdeckungen ebenfalls: "Die Anbringung von Scheinwerfern gleich welcher Art hinter einem Schutzgitter oder dem Kühlergrill ist nur dann zulässig, wenn die Scheinwerfer durch die Prüfstelle in dieser Anbaulage geprüft worden sind und ausserdem festgestellt wurde, dass sich die Scheinwerfer auch hinter dem Gitter leicht reinigen lassen. Bei nachträglichem Anbau von Scheinwerfern hinter einem Schutzgitter oder hinter dem Kühlergrill muss durch ein zusätzliches Gutachten nachgewiesen werden, dass die bei der Bauartprüfung festgestellte Wirkung der Scheinwerfer nicht verändert wird, insbesondere, dass die in den Prüfbedingungen enthaltenen Mindestanforderungen nicht unterschritten werden."
Argumente wie „ich hab das Ding vom Händler“ oder “das ist ein Serienteil“ sind im Zweifelsfall wertlos.
Hinzu kommt bei dem WORX Model noch, das durch den hinteren Rammschutz die Brems-und Rückleuchten "leicht" verdeckt werden. Es soll im Motorradbereich oder auch für Geländewagen Lampenschutzgitter geben die eine ABE haben, aber das die Teile von CFMoto eine haben würde mich wundern, denn selbst in den Werbeanzeigen von CF Moto, steht im kleingedruckten: "nicht zulässig nach STVO".
danke für die ausführliche antwort. mein atv ist ja ein neufahrzeug.....bis zum nächsten tüv hats ja dann etwas zeit..... dann wird der rammschutz halt kurz abgebaut....
komisch ist nur das die worx modelle mit lof usw also zulassungsfähig verkauft werden.... hab fotos von hinten verglichen...rücklichter sind an der gleichen stelle wie bei ner normalen 450er.... wenn das paket beim händler eintrifft....werde ich natürlich euch informieren...ob eine abe oder sicherheitshinweis bei liegt.
aber wenn ich bei mobile usw schaue...werden die worx modelle alles zulassungsfähig verkauft mit lof usw.... eigentlich ist es mir aber egal...wohne aufn land....große städte meide ich eh....
@Jocki Sind deine Bumper Original oder aus dem Zubehör?
Wie ich schon vorher geschrieben habe, bei Ausnahmegenehmigung oder ABE dürfen die Scheinwerfer "verdeckt" sein.
Mich wundert es nur, das CFMoto die WORX mit Rammschutz rundum anbietet, ab zusätzlich noch in Ihren Werbeanzeigen schreibt :"nicht im Straßenverkehr zugelassen".
Vielleicht liegt es bei der WORX auch an den seitlichen Rammschutz, der rein theoretisch im Behördendeutsch als "Gefahr" angesehen werden kann. ???? Bei Geländewagen ist es auch nicht ohne weiteres möglich ein aussen angebrachten Überrollkäfig, im öffentlichen Strassenverkehr zu fahren.
Warum CFMoto die WORX mir Rammschutz rundum anbietet, aber zeitgleich in Ihren "Werbeanzeigen" hinzufügt das dies so im Strassenverkehr nicht zugelassen ist, kann wohl nur CFMoto/KSR beantworten.