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BeitragVerfasst: 06.03.2017, 13:54 
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Hallo zusammen.

Ich bin am WE im Sauerland gewesen, dann circa 18:30 Uhr zurückgefahren.

Müssen so circa 60KM (einfache Strecke) sein. Teilweise führt die Strecken über

Straßen an denen nur 2 - 4 Bauernhöfe stehen oder eben komplett durch den

Wald. Und OMG, da ist mir das erste Mal so richtig aufgefallen, das die Haupt-

scheinwerfer diesen Namen gar nicht verdienen. Teilweise musste ich extrem langsam

fahren um noch die Strecke erkennen zu können. Und das "Fernlicht" kann man

komplett vergessen, damit beleuchtet man alles nur nicht die Straße! :roll:

Habt ihr da schon Erfahrungen sammeln können :?:

Laut Handbuch sollen ja HS1 35W Birnchen verbaut sein, nun habe ich diese hier

gefunden, meint ihr ein Tausch lohnt sich :?:

https://www.osram.de/osram_de/news-und- ... /index.jsp

Viele Grüße von Farmer Klaus :winke:

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BeitragVerfasst: 06.03.2017, 15:17 
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Bau dir LED ein und gut ist.
Oder zusätzlich 2 LED Scheinwerfer.

Da gibts das Thema ja schon ausführlich.
viewtopic.php?nxu=87732792nx45698&f=125&t=3961&p=48993&hilit=LED+Scheinwerfer#p48993
LG Hermann

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BeitragVerfasst: 06.03.2017, 19:23 
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Stell mal die Scheinwerfer richtig ein.
Sonst würden auch die neuen Lampen den Himmel nur ausleuchten.

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BeitragVerfasst: 06.03.2017, 19:39 
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Hi :winke:

Ich habe leider die gleichen negativen Erfahrungen wie @farmerklaus gemacht.
Die Scheinwerfer sind nicht besonders.
Ich war echt überrascht wie wenig man in der Dunkelheit mit den Scheinwerfern sieht
Warum auch immer ?
Werden die nicht vom Händler vor der Übergabe richtig eingestellt ?

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,,Man soll die Menschen an ihren Taten und nicht an ihren Worten messen,, J.W.von Goethe


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BeitragVerfasst: 06.03.2017, 19:56 
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Hallo Hermann.

Ich vermute aber mal ganz stark, das die LED Lampen in der BRD

laut STVO nicht erlaubt, bzw. sogar verboten sind :?:

Weil man doch eigentlich eine Niveauregulierung braucht, damit man,

je nach Zuladung, nicht den Gegenverkehr blendet und ich denke mal

ein ATV hat so etwas nicht.... :nix:

Hallo Stefan.

Ja, ich denke mal die Einstellung der Scheinwerfer zumindest mal zu

überprüfen ist eine sehr gute Idee, gedoch braucht man dafür soweit

mir bekannt eine ebene Fläche und eine möglichst weiße Wand, beides

habe ich auf dem Hof nicht. :pfeif: Und man müsste ja auch noch Wissen, in

welchem Abstand man von der Wand stehen muss. Vielleicht weis das

hier jemand :?:

Hallo Borres.

Tja, vermutlich kann der Händler das genauso wenig wie ich - siehe oben.

Vielleicht gibt es ja im WWW noch ein paar Hinweise.

Viele Grüße von Farmer Klaus :winke:

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BeitragVerfasst: 06.03.2017, 20:07 
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Das sie nicht erlaubt sind vermute ich auch.

Wenn ich bis jetzt mit der Atlas beim TÜV war wurde nur geprüft ob die Lichter gehen nicht wo hin sie gehen.
Da meine Lampen auch immer viel zu hoch waren und der gegen verkehr immer Lichthupe gab habe ich sie frei runter gedreht bis es mir gefallen hat. Prüft ja eh kein Prüfer und besser als vorher alle mal.

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BeitragVerfasst: 06.03.2017, 22:29 
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Für die Einstellung gibt es ein etwa Richtmaß- keine Gewähr - 5 m von einer Wand - der Lichtkegel sollte mittig auf Scheinwerferhöhe (am ATV messen) an der Wand strahlen - bei Aufblendlicht etwa 5 cm +/- höher. Der rechte Scheinwerfer etwas mehr nach rechts und ein Müh höher um den Straßenrand besser auszuleuchten.

Ganz wichtig!! Belastet das Fahrzeug beim Einstellen mit dem gängigen Fahrgewicht - Fahrer + Sozius.

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Gruß Frank :winke: :quad:


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BeitragVerfasst: 06.03.2017, 23:33 
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Meine waren bei der Everest und jetzt der X8 zu hoch eingestellt , habe sie auch frei Schnauze eingestellt da ich kein Messgerät habe .
Den oberen Lichtrand beim Abblendlicht auf ca. 25 m vor dem Fahrzeug auf die Fahrbahn .
Das Maß war früher bei uns die Norm und passt auch heute noch .
Das Fernlicht einfach individuell einstellen so wie jeder es am besten hält .

Ist alles nicht StVO gerecht , ich weiß , aber passt schon .
Der ADAC macht manchmal mit den mobilen Prüfcontinern auch kostenlose Lichteinstellung .

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BeitragVerfasst: 07.03.2017, 10:04 
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Moin moin,

ich habe meine Krähennestbeleuchtung auch frei nach Schnauze eingestellt.
Seitdem kann ich auch sehen, wo der Weg hinführt.

Probieren geht halt über studieren!

Viel Glück und bis später, Icke.

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Die mangelnde Leistung der Atti kann nur durch Wahnsinn ausgeglichen werden...


Ich habe keine Macken! Das sind SPECIAL EFFECTS!!!


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BeitragVerfasst: 09.03.2017, 15:01 
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Hallo zusammen.

Die folgenden DIY Anleitungen habe ich dazu gefunden:

-Reifendruck prüfen ggf. ergänzen
-Tank min.3/4 voll-ansonsten den Kofferraum mit entsprechendem Gewicht belasten
-Beladen sie den Fahrer Fußraum mit ca.75kg
-Stellen sie jetzt ihr Fahrzeug gegenüber einer dunklen Wand auf. Der Abstand zwischen
Wand und der Front muss exakt 5m betragen
-Pressen sie den Wagen vorne und hinten mehrmals kräftig in die Federn
-Messen sie danach den Abstand zwischen Boden und Scheinwerfer aus. Das Maß übertragen
sie auf die Wand und verbinden es mit einer Linie (Hilfslinie)
-Fünf cm darunter zeichnen sie nun eine parallele Linie (Einstelllinie). Dass ist die Neigung des
Abblendlichtes auf fünf Meter
-Lassen sie nun einen Helfer durch das Heckfenster nach vorne peilen um die Mitte des Fahrzeugs
zu bestimmen. Diese Mittellinie übertragen sie mit einem senkrechten strich auf der Hilfslinie an die
Wand
-Messen sie die Distanz zwischen Fahrzeugmitte und beiden Scheinwerfermittelpunkten um das Maß
auf der Hilfslinie an die Wand (links und rechts von der gezeichneten Mittellinie) zu übertragen
-Exakt Fünf cm unter den Einstellkreuzen justieren sie die Abknickpunkte des Abblendlichtes auf der Einstelllinie.

Oder so:

• Hilfsmittel: Zur Einstellung Ihrer Scheinwerfer brauchen Sie einen Zollstock, einen Schraubendreher und ein weißes Blatt Papier in DIN A4-Größe. Fahren Sie mit Ihrem Fahrzeug in eine Garage oder stellen es vor eine Wand. Achten Sie darauf, dass der Boden möglichst gerade ist. Ein Stift und Klebeband wird ebenfalls benötigt.
• Lichtkante: Die Lichtoberkante ermitteln Sie mit dem Blatt Papier. Bei eingeschaltetem Abblendlicht halten Sie es in den Lichtkegel und führen es zur obersten Lichtkante. Den Abstand von der Oberkante bis zum Boden messen Sie nun mit dem Zollstock nach und notieren den Wert.
• Lichtkegel: Ihr Scheinwerfer besitzt eine Lichtkegel-Angabe. Die ist in Prozent angegeben und liegt bei eins oder zwei, Sie finden den exakten Wert am Scheinwerfer angebracht. Scheinwerfer mit einem Prozent haben auf 100 Metern Strecke eine Neigung von einem Meter. Bei zwei Prozent beträgt die Neigung auf 100 Metern demnach zwei Meter. Diese Werte brauchen Sie später zum Einstellen.
• Markieren: Die gemessene Lichtoberkante übertragen Sie nun mit einem waagerechten Strich auf die Wand. Wenn Sie keine Wand vorfinden an der Sie die Einstellung vornehmen können, reicht auch ein großes Holzbrett oder eine andere große Fläche die im rechten Winkel zum Boden ausgerichtet ist. Zum Markieren können Sie einen Stift oder Klebeband nehmen. Nachdem Sie die Oberkante markiert haben, fahren Sie Ihr Auto genau fünf Meter von der Wand weg. Schalten Sie das Abblendlicht ein.
• Ausmessen: Die Lichtoberkante ist Ihre Bezugslinie. Von dort aus messen Sie die Abweichung der Scheinwerfer nach unten und oben. Da Sie durch die 5 Meter Abstand nur ein Zwanzigstel der Strecke darstellen, müssen Sie die Neigung Ihrer Scheinwerfer durch 20 dividieren. Ihr Licht muss sich bei einem Prozent fünf Zentimeter über der Lichtoberkante befinden. Bei zwei Prozent müssen es zehn Zentimeter sein. Stimmen die Kanten überein, können Sie die Scheinwerfer so eingestellt lassen.
• Ausrichten: Wenn die Kanten in ihren Positionen nicht übereinstimmen, müssen Sie die Scheinwerfer entsprechend einstellen. Das können Sie entweder über das Einstellrad neben dem Lenkrad machen oder mit dem Schraubendreher direkt an den Scheinwerfern. In Ihrer Betriebsanleitung finden Sie die Angaben für die zu drehenden Schrauben.

Wenn Sie große Veränderungen vornehmen mussten, lassen Sie das unbedingt in einer Werkstatt überprüfen

Ich werde mir auf jeden Fall die Osram Birnen bestellen und dann man den "Vorher / Nachher" Test machen. :daumen:

Weitere Infos und natürlich Bilder folgen... :pfeif:

Bis demnächst

Farmer Klaus :winke:

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BeitragVerfasst: 09.03.2017, 15:48 
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Ihr seid zu kompliziert.

Und vergiss die Osram die bringen wenig und kosten viel!

Stellt das Fahrzeug auf eine ebene Straße schaltet die Scheinwerfer ein (bei Dunkelheit)
und das Abblendlicht soll ca. 45 bis 55m vor dem Fahrzeug die Licht Kante am Boden machen.
Wenn die Lichtleistung zu schwach ist mach es auf 35-55m je nach Ausleuchtung!
Fertig.
Immer nach den vorhandenen Möglichkeiten arbeiten.

Das wäre Praxisbezogen.
Alles andere ist Schätzung und zeigt sich in der Praxis als oft reine Theorie (zb wenn die Lichtleistung zu gering ist)

Helfen werden nur gute LED Zusatz oder Hauptscheinwerfer.

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BeitragVerfasst: 09.03.2017, 15:52 
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Das ist zu weit , Hermann .
25 m sollten es max. sein , sonst blendet es .

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BeitragVerfasst: 09.03.2017, 15:57 
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Das Abblendlicht ist als Dauer-Fahrlicht konzipiert und darf, besonders auf zweispurigen Strecken, den Gegenverkehr nicht blenden.
Es soll den Bereich bis ca. 50 Meter vor dem Fahrzeug auf der Fahrerseite ausleuchten.!!
Bei asymmetrischem Abblendlicht (Bild 3) darf sich der Lichtkegel von der Mitte an zur Beifahrerseite bis zu 150 Meter vorwagen.
Genau vorgeschrieben ist eigentlich die maximale Lichtintensität auf Scheinwerferhöhe in 25 m Entfernung.
Je nach Höhe der Scheinwerfer findet sich dort eine Prozentangabe. Steht auf dessen Gehäuse z.B. '1%', so fällt der Lichtstrahl aus etwa 60 cm Höhe alle 10 m um 10 cm und erreicht den Boden ca. 60 m vor dem Fahrzeug. Diese Prozentangabe entspricht also der Steigung des Lichtstrahls.

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BeitragVerfasst: 09.03.2017, 15:59 
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Da hatte ihr die Regelung der 6V Trabbis im Ermessen. :D

Die Regelung lt STVzo sagt nur über die mindest Lichtstärke in 25m Entfernung und 15cm Höhe, etwas aus.
50m auf der Fahrerseite sollten es aber schon sein.

Schau zb hier!



http://www.kfz-tech.de/Biblio/Beleuchtu ... dlicht.htm

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Und in Österreich heißt es im §14 KFG (Kraftfahrgesetz) lapidar:
"das Abblendlicht muss, ohne andere Straßenbenützer zu blenden, oder mehr als unvermeidbar zu stören, die Fahrbahn vor dem Fahrzeug ausreichend beleuchten können."

Das ist doch eine klare und einfache Regelung!
:daumen: :daumen: :daumen:

https://www.jusline.at/index.php?cpid=b ... 92&paid=14

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