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Kaltstart - ein Widerspruch zur Gesetzeslage

04.01.2017, 14:15

Hallo Ranger.

Also im Handbuch steht ja folgendes:

WARNHINWEIS Fahren Sie im Winter nicht direkt nach dem Anlassen los, lassen Sie den Motor warm werden.
Ansonsten droht ein Motorschaden.
KALTSTART Die Bewegung des Fahrzeugs unmittelbar nach dem Start bei kaltem Motor kann zu Motorschäden
führen. Lassen sie den Motor einige Minuten warmlaufen, bevor Sie das Fahrzeug bewegen.
1. Bremspedal durchdrücken.
2. Zündung auf ON stellen und den Motorstoppschalter auf RUN. .
3. In den Leerlauf schalten.
4. Geben Sie den Gashebel komplett frei und drücken Sie den Startknopf
5. Motor vor dem Losfahren warmlaufen lassen, bis er gleichmäßig läuft.

Wobei die Zeitangabe einige Minuten ja schon quasi Murks ist...

Und wie wir ja alle wissen ist das Warmlaufenlassen eines Motors verboten und eine Ordnungswidrigkeit!

Wie haltet ihr das bzw. wie macht ihr das im Winter?

Viele Grüße von Farmer Klaus

Re: Kaltstart - ein Widerspruch zur Gesetzeslage

04.01.2017, 14:31

Ich fahre mit dem Auto gleich los und achte auf niedrige Drehzahlen. Keiesfalls die ersten drei Minuten über 2.800 Touren.

Re: Kaltstart - ein Widerspruch zur Gesetzeslage

04.01.2017, 14:36

Ich mache das so:
Ich lasse den Motor an ,
dann mache ich meine Jacke zu,
setze den Helm auf und mache den Kinngurt zu und dann fahre ich langsam mal los.

Ich warte bis die Kaltstartautomatik ausgeht und ich die normale Standgasdrehzahl habe.
Dann kracht es auch nicht beim Gang einlegen!

Ich könnte das ATV , Auto oder Motorrad hier aber auch nen halben Tag im Stand laufen lassen - stört eh keinen.

Re: Kaltstart - ein Widerspruch zur Gesetzeslage

04.01.2017, 15:16

Also am ATV mache ich so, ersteinmal alles soweit checken, Ölstand usw. dann Zündung an und dann

die Maschine anwerfen. Danach ziehe ich mir die Jacke, Handschuhe an und setze den Helm auf.

Dann den Gang einlegen und entspannd losfahren. Wenn ich dann auf der Straße bin schaue

ich nach einen Augenblick wie lang die Autoschlange hinter mir ist, wenn lang genug, dann gebe ich lamgsam Gas. :P

Re: Kaltstart - ein Widerspruch zur Gesetzeslage

04.01.2017, 15:18

@ jojo

:daumen:

big_hihi

Re: Kaltstart - ein Widerspruch zur Gesetzeslage

04.01.2017, 15:25

Ist doch so oder??? big_hihi

Re: Kaltstart - ein Widerspruch zur Gesetzeslage

04.01.2017, 15:33

Baaaaasdd :daumen:

Re: Kaltstart - ein Widerspruch zur Gesetzeslage

04.01.2017, 15:37

Wobei, ich hab se gern ne Zigarettenlänge laufen :pfeif:

vielleicht auch eher bissle länger, wegen dem " Verbot " mach ich mir mal gar keinen Kopf :kaffee:
... eben grad zweimal nicht, steht leider :schraub:

Re: Kaltstart - ein Widerspruch zur Gesetzeslage

04.01.2017, 16:22

Ich mache es so wie es im Handbuch steht.
Motor starten und einige Minuten warmlaufen lassen.

Re: Kaltstart - ein Widerspruch zur Gesetzeslage

04.01.2017, 17:17

bevor ich mit dem Auto losfahre dauert es ..

bin eben nicht mehr der Jüngste :mrgreen: :P

Dann ist es kuschlig warm und der Popo freut sich.

Eile mit weile.

Mit dem Quad ists ähnlich nur der Popo ist besser eingepackt und ne Heizung gibt's nicht!

Grüße an die ÖKO Terroristen :winke:

Re: Kaltstart - ein Widerspruch zur Gesetzeslage

04.01.2017, 18:29

:nix: Das darf man alles nicht so eng sehen. Trotz Tempo 100 fahr ich auch mal schneller

Den Traktor lasse ich manchmal auch ne Stunde Tuckern das ist einfacher als neu zu starten. Aber im Stand laufen lassen ist ja nicht warm laufen lassen

Einfach machen und gut

Quad lasse ich auch im Stand laufen wenn ich es aus der Scheune raus habe und mich fertig mache

Re: Kaltstart - ein Widerspruch zur Gesetzeslage

04.01.2017, 21:13

Was besagt den der Paragraph ?

§30
Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.


Da steht das schöne Wort "unnötig"

Also nach meiner Erfassung bedeutet die Tatsache das der Motor nach Handbuch gestartet und für die Fahrt "vorbereitet" wird einen Umstand der auf jeden Fall nötig ist.

Es kann doch keiner sagen fahr mit dem Aggregat sofort nach Motorstart los leicht riechende Masse auf eventuell auftretende Schäden oder kurze Haltbarkeit. Nicht umsonst läuft der Motor mit etwas erhöhter Drehzahl im Stand.

Als guter Vergleich dienen Fahrzeuge mit Druckluftbremse. Da musst vor Fahrtbeginn auch gewartet werden bis genug Bremsdruck aufgebaut ist sonst kann man nicht losfahren.

Ich denke da kann dir keiner was. Etwas anderes ist es natürlich das Fahrzeug anzumachen und dann der Mutti noch ne halbe Stunde Tschüß zu sagen.

Zur Beruhigung der Ordnungsverstoß kostet auch nur 10€ falls dich wirklich mal einer deswegen drankriegen sollte.


LG
Gabor

Re: Kaltstart - ein Widerspruch zur Gesetzeslage

04.01.2017, 21:33

:daumen: GaMo87 Danke für den Auszug aus dem Gesetzestext

Re: Kaltstart - ein Widerspruch zur Gesetzeslage

04.01.2017, 21:47

Danke für die Info GaMo87 :daumen:

Re: Kaltstart - ein Widerspruch zur Gesetzeslage

04.01.2017, 22:30

Danke, hatte mich auch immer gefragt, wie das wohl geregelt ist.


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