WARNHINWEIS Fahren Sie im Winter nicht direkt nach dem Anlassen los, lassen Sie den Motor warm werden. Ansonsten droht ein Motorschaden. KALTSTART Die Bewegung des Fahrzeugs unmittelbar nach dem Start bei kaltem Motor kann zu Motorschäden führen. Lassen sie den Motor einige Minuten warmlaufen, bevor Sie das Fahrzeug bewegen. 1. Bremspedal durchdrücken. 2. Zündung auf ON stellen und den Motorstoppschalter auf RUN. . 3. In den Leerlauf schalten. 4. Geben Sie den Gashebel komplett frei und drücken Sie den Startknopf 5. Motor vor dem Losfahren warmlaufen lassen, bis er gleichmäßig läuft.
Wobei die Zeitangabe einige Minuten ja schon quasi Murks ist...
Und wie wir ja alle wissen ist das Warmlaufenlassen eines Motors verboten und eine Ordnungswidrigkeit!
Wie haltet ihr das bzw. wie macht ihr das im Winter?
Land/Staat: Mutterland : Schlesien (heute Polen) Vaterland : Ösiland, Wien & Steiermark Staatsangehörigkeit : ösisch gebohrt & geboren in Breslau, 11 Jahre Steiermark, 20 Jahre rheinische Tiefebene, 26 Jahre Rhein-Main-Gebiet, 16 Jahre Maiskolbenflachland Emsland jetzt Samtgemeinde Bersenbrück im hohen Nordwesten; dem Inzuchteinzugsgebiet kurz hinter'm Deich !
Bundesland: Niedersachsen
Fahrzeug: Hatte eine Linhai 260 2x4 rot EZ 11/04 VKP
Ich mache das so: Ich lasse den Motor an , dann mache ich meine Jacke zu, setze den Helm auf und mache den Kinngurt zu und dann fahre ich langsam mal los.
Ich warte bis die Kaltstartautomatik ausgeht und ich die normale Standgasdrehzahl habe. Dann kracht es auch nicht beim Gang einlegen!
Ich könnte das ATV , Auto oder Motorrad hier aber auch nen halben Tag im Stand laufen lassen - stört eh keinen.
Das darf man alles nicht so eng sehen. Trotz Tempo 100 fahr ich auch mal schneller
Den Traktor lasse ich manchmal auch ne Stunde Tuckern das ist einfacher als neu zu starten. Aber im Stand laufen lassen ist ja nicht warm laufen lassen
Einfach machen und gut
Quad lasse ich auch im Stand laufen wenn ich es aus der Scheune raus habe und mich fertig mache
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
Da steht das schöne Wort "unnötig"
Also nach meiner Erfassung bedeutet die Tatsache das der Motor nach Handbuch gestartet und für die Fahrt "vorbereitet" wird einen Umstand der auf jeden Fall nötig ist.
Es kann doch keiner sagen fahr mit dem Aggregat sofort nach Motorstart los leicht riechende Masse auf eventuell auftretende Schäden oder kurze Haltbarkeit. Nicht umsonst läuft der Motor mit etwas erhöhter Drehzahl im Stand.
Als guter Vergleich dienen Fahrzeuge mit Druckluftbremse. Da musst vor Fahrtbeginn auch gewartet werden bis genug Bremsdruck aufgebaut ist sonst kann man nicht losfahren.
Ich denke da kann dir keiner was. Etwas anderes ist es natürlich das Fahrzeug anzumachen und dann der Mutti noch ne halbe Stunde Tschüß zu sagen.
Zur Beruhigung der Ordnungsverstoß kostet auch nur 10€ falls dich wirklich mal einer deswegen drankriegen sollte.