Hallo!
Nach Durchsicht des Auszuges aus der Genehmigungsdatenbank bzw. des Zulassungsscheins ist mir aufgefallen, das unter Anhängelast gebremst und Anhängelast ungebremst jeweils nur 150kg eingetragen sind, unter Stützlast ist gar nichts eingetragen.
Meine Recherche im Forum hat aber gezeigt, das andere österreichische Forumsmitglieder mit gebremsten Anhängern viel höhere Lasten ziehen dürfen.
Wovon ist dies abhängig? Mein Fahrzeug ist als L7e eingestuft und wurde regulär von KSR importiert. Das Baujahr kann es wohl nicht sein!
Ich habe einen Anhänger und ein Boot zu Hause, die ich jetzt scheinbar nicht auf öffentlichen Straßen bewegen darf.
Ich denke diese Eintragungen vermindern die Attraktivität zum Kauf eines ATV! Ich hätte vor dem Kauf darauf achten sollen.
Meine Frage: Wie sieht dies bei Euch aus? Danke!
Führerschein der Klasse A, B, und F ist vorhanden.
LG Klaus M