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BeitragVerfasst: 09.07.2012, 14:48 
Hallo zusammen,

wir haben am WE das Thema "Wie viele Personen dürfen auf eine Zugmaschine" diskutiert.
Da ja auch hier bestimmt die meisten die ATV/Quads als LOF / Zugmaschine / Geräteträger zugelassen haben würde mich Eure Meinung interessieren.

Das auf einem Quad/ATV meist nicht mehr wie zwei Personen dürfen ist soweit klar.

Wie aber sieht es bei einer Zugmaschine aus?
Meine X6 ist eine LOF/Zugm./Geräteträger

Mein Spezl bei der Polizei meinte:
Auf einer Zugmaschine gibt es seines Wissens nach keine Einschränkungen bezüglich der Sitzplätze.
Es muss keine gesonderte Haltevorrichtung nachgewiesen werden.

§21 StVO (1) 2. sagt:
Es ist verboten, Personen mitzunehmen auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit.

Sicher ist die "geeignete Sitzgelegenheit" nun wieder Auslegungssache.

Fraglich ist nun warum bspw. in meinem Schein aber trotzdem zwei Sitzplätze eingetragen sind, Fehler vom Amt?

Die Sitzbank meiner X6 ist beispielsweise lang genug dass da locker drei Erwachsene oder zwei Erwachsene und zwei Kinder drauf sitzen können.
Somit wäre ja der §21 erfüllt.

Falls jetzt der Einwand kommt: Das gilt nur für den LOF-Betrieb.
Ich kann mir auch mein Waldmopped auf den Gepäckträger schnallen und sagen wir sind grad auf dem Weg um im Wald zu arbeiten bzw. selbst wenn ich da einfach so fahre könnte ich ja sagen wir müssen in den Wald um auf Schäden zu prüfen.

Irgendwo hab ich noch gelesen dass ich an meine Zugmaschine auch einen Hänger packen darf (den Teil wusste ich natürlich schon) und wenn dort geeignete Sitzplätze vorhanden sind darf ich da auch Personen mitnehmen.

Gruss
Volker


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BeitragVerfasst: 09.07.2012, 15:20 
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schau mal bei dem Gerät, da kann man sogar eine 3 Personen Zulassung gegen Aufpreis bekommen unter Modell

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Gruß Fabi


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BeitragVerfasst: 09.07.2012, 15:27 
Hallo Fabi,

danke für die Info, aber das hilft jetzt nicht wirklich weiter.
die Karre sieht aus als ob man bei CF-Moto Vorserien-Fahrzeuge der 500er entsorgt hätte. ;-)
Interessant wäre hier wohl aber eine Kopie des KFZ-Briefes um zu sehen mit welcher Eintragung das gemacht wird.

Gruss
Volker


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